Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers:

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Grundversorger im Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH ist die: 

E.ON Energie Deutschland GmbH