Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers:
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorger im Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH ist die:
E.ON Energie Deutschland GmbH