Smart Meter Rollout

Die Digitalisierung der Energiewende

Mit dem am 02. September 2016 veröffentlichten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland. Im Zentrum steht die Einführung moderner und intelligenter Messsysteme. Die intelligenten Messsysteme sollen dabei als sichere Kommunikationsplattform dienen, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Die Herausforderung der zunehmend dezentralen und fluktuierenden Stromerzeugung soll so gemeistert werden. 

 

Intelligenter Messstellenbetrieb

Gemäß § 29 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Stadtwerke Oldenburg GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber im eigenen Stromnetzgebiet gesetzlich verpflichtet, Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Für folgende Messstellen an ortsfesten Zählpunkten besteht eine Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen (soweit dies nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz technisch möglich ist):

  • ab 2017 bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 10.000 kWh
  • ab 2020 bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • ab 2017 bei Letztverbrauchern mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht (reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit separatem Zählpunkt – z. B. Wärmepumpen, Elektrospeicherheizungen)
  • ab 2017 bei Anlagenbetreibern (von Erzeugungsanlagen nach dem EEG bzw. dem KWKG) mit einer installierten Leistung über 7 kW (sowie ab 2020 Anlagen über 100 kW)

Sofern keine Ausstattungspflicht einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind diese Messstellen gemäß § 29 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Bis 2032 werden alle Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen ausgestattet.

 

Ansprechpartner

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartnerin wenden:

Frau Inka Köhler
Tel.: (04361) 65 900-71
Fax: (04361) 65 900-72
E-Mail: koehler@swo-holstein.de

Umfang des Rollouts

Gemäß §37 Abs. 1 MsbG informiert die Stadtwerke Oldenburg GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang der Rolloutverpflichtungen, die Standardleistungen sowie die möglichen Zusatzleistungen.

Bei der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen erfüllt die Stadtwerke Oldenburg GmbH die Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz.

Darüber hinaus bietet die Stadtwerke Oldenburg GmbH Zusatzleistungen nach § 35 Absatz 2 Messstellenbetriebsgesetz an, die im Preisblatt „mME und iMS 01.07.2017 “ ausgewiesen sind. Zukünftige Zusatzleistungen werden nach Verfügbarkeit im Preisblatt ergänzt.

  • Rollout moderne Messeinrichtungen: ca. 5546 Zähler bis 2032
  • Rollout intelligente Messsysteme: ca. 854 Zähler bis 2032

 

Ausstattung der Messstellen

Durch das MsbG sind wir dazu verpflichtet, Ihre Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten.

Ab 2018 werden die Zähler schrittweise gewechselt. Stromkunden, bei denen der Zähler ausgetauscht wird, werden rechtzeitig vorher darüber informiert.

Der Austausch Ihres Zählers ist für Sie kostenfrei.

Sie haben die Möglichkeit, sich einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach dem MsbG gewährleistet.

Diese Anzeige stellt zugleich die Information der Stadtwerke Oldenburg GmbH gemäß § 37 Absatz 2 MsbG dar.

 

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zum Thema Smart Meter Rollout finden Sie in der nachfolgenden FAQ Liste:

FAQ Smart Meter

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.