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Mit dem am 02. September 2016 veröffentlichten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland. Im Zentrum steht die Einführung moderner und intelligenter Messsysteme. Die intelligenten Messsysteme sollen dabei als sichere Kommunikationsplattform dienen, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Die Herausforderung der zunehmend dezentralen und fluktuierenden Stromerzeugung soll so gemeistert werden.
Gemäß § 29 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Stadtwerke Oldenburg GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber im eigenen Stromnetzgebiet gesetzlich verpflichtet, Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Für folgende Messstellen an ortsfesten Zählpunkten besteht eine Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen (soweit dies nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz technisch möglich ist):
Sofern keine Ausstattungspflicht einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind diese Messstellen gemäß § 29 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Bis 2032 werden alle Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen ausgestattet.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartnerin wenden:
Frau Inka Köhler
Tel.: (04361) 65 900-71
Fax: (04361) 65 900-72
E-Mail: koehler@swo-holstein.de
Gemäß §37 Abs. 1 MsbG informiert die Stadtwerke Oldenburg GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang der Rolloutverpflichtungen, die Standardleistungen sowie die möglichen Zusatzleistungen.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen erfüllt die Stadtwerke Oldenburg GmbH die Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz.
Darüber hinaus bietet die Stadtwerke Oldenburg GmbH Zusatzleistungen nach § 35 Absatz 2 Messstellenbetriebsgesetz an, die im Preisblatt „mME und iMS 01.07.2017 “ ausgewiesen sind. Zukünftige Zusatzleistungen werden nach Verfügbarkeit im Preisblatt ergänzt.
Durch das MsbG sind wir dazu verpflichtet, Ihre Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten.
Ab 2018 werden die Zähler schrittweise gewechselt. Stromkunden, bei denen der Zähler ausgetauscht wird, werden rechtzeitig vorher darüber informiert.
Der Austausch Ihres Zählers ist für Sie kostenfrei.
Sie haben die Möglichkeit, sich einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach dem MsbG gewährleistet.
Diese Anzeige stellt zugleich die Information der Stadtwerke Oldenburg GmbH gemäß § 37 Absatz 2 MsbG dar.
Fragen und Antworten zum Thema Smart Meter Rollout finden Sie in der nachfolgenden FAQ Liste:
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Ist bei Ihnen bereits eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut, so finden Sie hier die entsprechende Ableseanleitung:
Hersteller: DZG Metering GmbH, Typ: DVS74
Hersteller: DZG Metering GmbH, Typ: WS74
Hersteller: DZG Metering GmbH, Typ: DVSB
Hersteller: EasyMeter GmbH, Typ: Q3A
Hersteller: EasyMeter GmbH, Typ: Q1A