Smart Meter Rollout

Die Digitalisierung der Energiewende

Mit dem am 02. September 2016 veröffentlichten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland. Im Zentrum steht die Einführung moderner und intelligenter Messsysteme. Die intelligenten Messsysteme sollen dabei als sichere Kommunikationsplattform dienen, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Die Herausforderung der zunehmend dezentralen und fluktuierenden Stromerzeugung soll so gemeistert werden. 

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, welches am 27. Mai 2023 in Kraft getreten ist, soll der Einbau intelligenter Strommesssysteme unbürokratisch und schneller möglich sein.  Die Messstellenbetreiber werden mit diesem Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 soll der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh oder einer Einspeise-Anlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung sein. Ein Einbau vor 2025 ist jedoch schon jetzt möglich.  

 

Intelligenter Messstellenbetrieb

Gemäß § 29 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber im eigenen Stromnetzgebiet gesetzlich verpflichtet, Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Für folgende Messstellen an ortsfesten Zählpunkten besteht eine Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen (soweit dies nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz wirtschaftlich vertretbar ist):

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht (reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen, Elektrospeicherheizungen)
  • Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG bzw. dem KWKG mit einer installierten Leistung ab 7 kW 

Sofern keine Ausstattungspflicht einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind diese Messstellen gemäß § 29 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Fällt der Jahresstromverbrauch geringer als 6.000 kWh aus oder liegt bei Erzeugern die Erzeugungsleistung im Bereich von 1 bis 7 kW, kann der Messstellenbetreiber entscheiden, ob ein Gateway oder lediglich eine moderne Messeinrichtung verbaut wird. Auf Kundenwunsch ist der Einbau eines intelligenten Messsystems ab 2025 möglich.

Bis 2032 werden alle Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen ausgestattet.

Das Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsyteme finden Sie hier.

Unter Vorbehalt der jeweils aktuellen Gesetzgebung und technischen Machbarkeit, bietet die Stadtwerke Eutin GmbH alle verpflichtenden Standard- und Zusatzleistungen gem. § 36 Abs.1 und 2 MsbG an.​

 

Ansprechpartner

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartnerin wenden:

Frau Inka Köhler
Tel.: (04361) 65 900-71
Fax: (04361) 65 900-72
E-Mail: koehler@swo-holstein.de

Umfang des Rollouts

Gemäß §37 Abs. 1 MsbG informiert die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang der Rolloutverpflichtungen, die Standardleistungen sowie die möglichen Zusatzleistungen.

Bei der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen erfüllt die Stadtwerke Eutin GmbH die Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz.

Darüber hinaus bietet die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH Zusatzleistungen nach § 35 Absatz 2 Messstellenbetriebsgesetz an, die im Preisblatt „Preisblatt_mME und iMS“ ausgewiesen sind. Zukünftige Zusatzleistungen werden nach Verfügbarkeit im Preisblatt ergänzt.

  • Rollout moderne Messeinrichtungen: ca. 5546 Zähler bis 2032
  • Rollout intelligente Messsysteme: ca. 854 Zähler bis 2032

 

Ausstattung der Messstellen

Durch das MsbG sind wir dazu verpflichtet, Ihre Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten.

Die Zähler schrittweise gewechselt. Stromkunden, bei denen der Zähler ausgetauscht wird, werden rechtzeitig vorher darüber informiert.

Der Austausch Ihres Zählers ist für Sie kostenfrei.

Sie haben die Möglichkeit, sich einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach dem MsbG gewährleistet.

Diese Anzeige stellt zugleich die Information der Stadtwerke Oldenburg GmbH gemäß § 37 Absatz 2 MsbG dar.

 

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zum Thema Smart Meter Rollout finden Sie in der nachfolgenden FAQ Liste:

FAQ Smart Meter

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

Ableseanleitungen/Handbücher

Ist bei Ihnen bereits eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut, so finden Sie hier die entsprechende Ableseanleitung oder das Handbuch für die Verwendung des Smart Meter Gateways::

Hersteller: DZG Metering GmbH, Typ: DVS74

Hersteller: DZG Metering GmbH, Typ: WS74

Hersteller: DZG Metering GmbH, Typ: DVSB

Hersteller: EasyMeter GmbH, Typ: Q3A

Hersteller: EasyMeter GmbH, Typ: Q1A

Hersteller: Landis+Gyr GmbH, Typ E220 ab S.24

Hersteller: Landis+Gyr GmbH, Typ E320 ab S.27

PPC Handbuch für Smart Meter Gateway

 

Visualisierung von Energiedaten

Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an, die Verbrauchswerte ihres intelligenten Messsystems selbst abzurufen und visualisiert darzustellen:

  • betriebssystemunabhängige Open-Source-Software TRuDi der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
    • die Software können Sie hier herunterladen
  • webbasiertes Smart-Meter-Portal der SWO
    • hier gelangen Sie zum Portal