Ladeeinrichtungen Elektrofahrzeuge

E-Mobilität

Bitte beachten Sie folgendes bei der Installation einer Ladeeinrichtung:

  • Für die Bewertung der Installation vor Ort empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung zu setzen.
  • Sollten Sie eine Erweiterung Ihres Hausanschlusses benötigen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserem Team vom Netzanschluss in Verbindung.
  • Ladeeinrichtungen und andere Leistungserhöhungen auf der Abnehmerseite sind in unserem Netzgebiet grundsätzlich anmeldepflichtig, ab einer Anschlussleistung größer 3,6 kVA genehmigungspflichtig. Zudem ist bitte das Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge auszufüllen.

Für die Ausführung ist ebenfalls die Beauftragung eines zertifizierten Elektroinstallateurs notwendig.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der Erläuterung zu den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH und in unserem Dokument "Anschluss und Betrieb privater oder nicht öffentlicher Ladeeinrichtungen  für E-Mobilität"  

Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen zum Aufbau und zur Ladeinfrastruktur finden Sie in der Broschüre Elektromobilität - Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden sowie im Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität

Das Online Magazin "Backbone" des Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) liefert ebenfalls Fakten und Antworten zu Stromnetz und Elektromobilität.

 

 

Ansprechpartner

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgenden Ansprechpartner wenden:


Herrn Florian Guder
Tel.: (04361) 65 900-31
Fax: (04361) 65 900-98
E-Mail: guder@swo-holstein.de