Einspeisung
Was muss ich tun, um Strom einspeisen zu können?
Um Strom gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erzeugen und in das Niederspannungsnetz einspeisen zu können, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage an das Stromnetz anschließen möchten, finden Sie hier alle wichtigen Vordrucke:
- Checkliste
- Antragstellung
- Anmeldung zum Netzanschluss
- Datenblatt
- Netzrückwirkungen
- Checkliste Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber
- Vergütung
- Abrechnungsdaten
- Inbetriebsetzung
Wollen Sie eine Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz anschließen, so setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung, da für diesen Fall besondere Regelungen gelten.
Einspeisemanagement
Durch die Novellierung des EEG 2012 sind Netzbetreiber durch das Einspeisemanagement gemäß § 14 EEG dazu verpflichtet, EEG- und KWK-Anlagen zu regeln, um die Netzstabilität aufrecht zu halten. Weitere Informationen zum Einspeisemanagement finden Sie in unserem Informationsschreiben:
Darüber hinaus können Sie sich umfassend auf der Internetseite der Bundesnetzagentur über das Einspeisemanagement infomieren.
Ansprechpartner
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartnerin wenden:
Frau Inka Köhler
Tel.: (04361) 65 900-71
Fax: (04361) 65 900-72
E-Mail: koehler@swo-holstein.de
Wichtige Hinweise
Ab dem 01.01.2012 gilt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ausschließlich die VDE-Richtlinie "VDE-AR-N 4105" in der jeweils gültigen Fassung.
Für Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Ausfall der Versorgung durch die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH gilt ebenfalls die VDE-AR-N-4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie die vom VDEW herausgegebene aktuelle „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“.
Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
Mit der Veröffentlichung des FNN-Hinweises „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ wurden erstmals die Anforderungen des Anschlusses von Stromspeichern beschrieben. Durch den VDE/FNN wurde festgelegt, dass für Anforderungen an den Netzanschluss und den Betrieb von Speichern die technischen Regelwerke VDE AR-N 4105, BDEW-MS-Richtlinie, TAB Niederspannung, TAB Mittelspannung, VDN-Richtlinie Notstromaggregate sowie die ENTSO-E-NetworkCodes als Basis und Orientierung dienen sollen.
Eine Inbetriebsetzung des Stromspeichers ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebs gefährden und ist nicht zulässig.
Für den Anschluss eines Speichers benötigen wir die folgenden Vordruck von Ihnen:
Zur Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage reichen Sie bitte alle in der Checkliste (siehe Vordrucke) genannten Dokumente spätestens acht Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung ein. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anmeldung erst bearbeiten können, wenn alle Unterlagen bei uns eingegangen sind.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben sowie weitere Unterlagen. Bitte vereinbaren Sie spätestens 14 Tage vor der geplanten Inbetriebsetzung einen Termin zum Einbau des Zählers.
Erst wenn alle Voraussetzungen gemäß EEG beziehungsweise KWKG erfüllt sind, können wir die von Ihnen eingespeiste elektrische Energie entsprechend vergüten.
Mikro-PV-Anlagen mit Stecker
Weitere Informationen sowie eine FAQ Liste finden Sie auf der Seite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).
Ablaufprozess für den Anschluss einer Mikro-PV-Anlage mit Stecker
Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren ist für Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA nutzbar. Hierzu muss die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Sollten Sie für Ihre Anlage die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen wollen, so kann das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht genutzt werden, sondern die Anmeldung erfolgt über eine Elektrofachkraft.
Weitere Informationen Balkonanlagen können Sie der nachfolgenden FAQ Liste entnehmen:
Auf den Seiten der Bundesnetzagentur können Sie sich ebenfalls umfassend informieren: Balkon-Solaranlagen