Einspeisung

Was muss ich tun, um Strom einspeisen zu können?

Um Strom gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erzeugen und in das Niederspannungsnetz einspeisen zu können, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage an das Stromnetz anschließen möchten, finden Sie hier alle wichtigen Vordrucke:

Wollen Sie eine Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz anschließen, so setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung, da für diesen Fall besondere Regelungen gelten.

 

Einspeisemanagement

Durch die Novellierung des EEG 2012 sind Netzbetreiber durch das Einspeisemanagement gemäß § 14 EEG dazu verpflichtet, EEG- und KWK-Anlagen zu regeln, um die Netzstabilität aufrecht zu halten. Weitere Informationen zum Einspeisemanagement finden Sie in unserem Informationsschreiben:

Darüber hinaus können Sie sich umfassend auf der Internetseite der Bundesnetzagentur über das Einspeisemanagement infomieren.

 

Vergütungssätze für PV Anlagen

Eine EEG-Vergütungskategorientabelle, in der die aktuellen Vergütungssätze für PV Anlagen aufgeführt sind, können Sie sich unter diesem Link ansehen.  

 

Ansprechpartner

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartnerin wenden:

Frau Inka Köhler
Tel.: (04361) 65 900-71
Fax: (04361) 65 900-72
E-Mail: koehler@swo-holstein.de

Wichtige Hinweise

Ab dem 01.01.2012 gilt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ausschließlich die VDE-Richtlinie "VDE-AR-N 4105" in der jeweils gültigen Fassung.

Für Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Ausfall der Versorgung durch die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH gilt ebenfalls die VDE-AR-N-4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie die vom VDEW herausgegebene aktuelle „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“.

 

Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

Mit der Veröffentlichung des FNN-Hinweises „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ wurden erstmals die Anforderungen des Anschlusses von Stromspeichern beschrieben. Durch den VDE/FNN wurde festgelegt, dass für Anforderungen an den Netzanschluss und den Betrieb von Speichern die technischen Regelwerke VDE AR-N 4105, BDEW-MS-Richtlinie, TAB Niederspannung, TAB Mittelspannung, VDN-Richtlinie Notstromaggregate sowie die ENTSO-E-NetworkCodes als Basis und Orientierung dienen sollen.

Eine Inbetriebsetzung des Stromspeichers ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebs gefährden und ist nicht zulässig. 

Für den Anschluss eines Speichers benötigen wir die folgenden Vordruck von Ihnen:

Zur Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage reichen Sie bitte alle in der Checkliste (siehe Vordrucke) genannten Dokumente spätestens acht Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung ein. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anmeldung erst bearbeiten können, wenn alle Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben sowie weitere Unterlagen. Bitte vereinbaren Sie spätestens 14 Tage vor der geplanten Inbetriebsetzung einen Termin zum Einbau des Zählers.

Erst wenn alle Voraussetzungen gemäß EEG beziehungsweise KWKG erfüllt sind, können wir die von Ihnen eingespeiste elektrische Energie entsprechend vergüten.

 

Mikro-PV-Anlagen mit Stecker

Mieter:in  und Hauseigentümer:in haben die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen – und zwar mit einer sogenannten steckerfertigen Mikro-Photovoltaikanlage oder einem Balkonkraftwerk. So können Sie einen Teil Ihres eigenen Strombedarfs selbst decken. Der zusätzlich benötigte Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Wichtig ist, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. Maßgeblich ist hier das VDE-Vorschriftenwerk.

Weitere Informationen sowie eine FAQ Liste finden Sie auf der Seite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).

 

Ablaufprozess für den Anschluss einer Mikro-PV-Anlage mit Stecker 

Quelle: https://www.vde.com/resource/blob/2172674/171f5a9b9cd3c7b38de5596b06c098d7/01-das-wichtigste-in-kuerze-bild-data.jpg

Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren ist nach VDE-AR-N 4105 für steckerfertige Erzeugungsanlagen, die an einer bereits vorhandenen speziellen Energiesteckdose angeschlossen werden, möglich. Dieses Verfahren ist nur bis zu einer Leistung von 600 W zulässig.

Wenn Sie eine solche Anlage anmelden möchten, nutzen Sie bitte das nachfolgende Dokument:

Anmeldung steckerfertige PV Anlage bis 600W

Vergütungssätze für PV Anlagen:

Eine EEG-Vergütungskategorientabelle, in der die aktuellen Vergütungssätze für PV Anlagen aufgeführt sind, können Sie sich unter diesem Link ansehen.