Netzanschluss

Netzanschluss

Anmeldung Netzanschluss

Sie benötigen einen Stromanschluss auf Ihrem Grundstück oder möchten Veränderungen an einem vorhandenen Stromanschluss vornehmen lassen?
Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH unterstützt Sie gerne bei allen Angelegenheiten rund um Ihren Netzanschluss (auch Hausanschluss genannt).

Für die Anmeldung eines neuen Netzanschlusses sind folgende Schritte nötig:

  1. Anmeldung Netzanschluss
    Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Elektroinstallateur bzw. eingetragenen Fachbetrieb in Verbindung. Dieser füllt mit Ihnen zusammen die Anmeldung zum Netzanschluss aus und übermittelt dieses an uns. Gerne können Sie der Anmeldung auch schon einen Lageplan und eine Grundrisszeichnung des geplanten Gebäudes beilegen. 
  1. Angebot und Netzanschlussvertrag
    Wir prüfen die Verfügbarkeit des Anschlusses am gewünschten Ort und lassen Ihnen ein Angebot, sowie den zur Auftragsvergabe benötigten Netzanschlussvertrag zukommen. Die Kosten des Anschlusses ergeben sich aus unserem Preisblatt, sowie den ergänzenden Bedingungen
  1. Angebotsannahme
    Mit der Rücksendung des unterschriebenen Netzanschlussvertrags, sowie der Widerrufsbelehrung und ggf. Zustimmung des Grundstückseigentümers nehmen Sie das Angebot an. Falls Sie den Lageplan und den Grundriss Ihres Gebäudes noch nicht an uns übermittelt haben, legen Sie diese bitte den Unterlagen bei. 
  1. Terminvereinbarung
    Wir stimmen im Austausch mit Ihnen, Ihrem Elektroinstallateur, sowie dem von uns beauftragten Tiefbauunternehmen einen Termin zur Herstellung des Netzanschlusses ab. 
  1. Fertigstellung und Zählereinbau
    Nach Fertigstellung der Arbeiten bekommen Sie von uns eine Rechnung über die geleisteten Arbeiten. Wenn diese beglichen ist, vereinbaren wir mit Ihrem Elektroinstallateur einen Termin zur Zählersetzung und Inbetriebnahme Ihrer Anlage. 

Baustrom und zeitlich befristete Anschlüsse

Die Anmeldung eines Baustromanschlusses oder zeitlich befristeten Anschlusses für Wochenmärkte, Jahrmärkte etc. läuft ähnlich wie die Anmeldung eines normalen Netzanschlusses.
Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrem Elektroinstallateur bzw. eingetragenen Fachbetrieb in Verbindung. Dieser meldet den Anschluss bei uns an und stellt Ihnen ggf. den Baustromverteiler zur Verfügung.

Sind die Wege vom nächstmöglichen Anschlusspunkt zu Ihrem Baugrundstück zu weit, können wir Ihnen einen sogenannten „vorgezogenen Hausanschluss“ anbieten. Dieser ermöglicht es Ihnen, den Baustromverteiler direkt am gewünschten Ort auf Ihrem Grundstück anschließen zu können.
Die Kosten dieses Anschlusses finden Sie in unserm Preisblatt bzw. den ergänzenden Bedingungen.

 

Netzebene

Sie benötigen einen besonders leistungsfähigen Netzanschluss für Gewerbebetriebe, E-Mobilität oder eine große Einspeiseanlage?
Bitte beachten Sie hierzu unsere Richtlinien für die Zuordnung von Neu- und Bestandsanschlüssen in die jeweilige Netzebene (Niederspannung/Mittelspannung):

 

Wärmepumpen und elektrische Heizungen

Sie möchten eine Wärmepumpe oder eine andere elektrisch betriebene Heizung betreiben?
Dann sind gewisse technische Vorgaben beim Anschluss nötig, die wir im folgenden Dokument für Sie und Ihren Elektroinstallateur zusammengefasst haben:

 

 

Widerruf

Seit dem 13.06.2014 gelten neue Anforderungen zum Widerrufsrecht für Privatkunden. Aus diesem Grund haben wir die Widerrufsbelehrung in unseren Verträgen abgeändert und an die neuen gesetzlichen Bedingungen angepasst. Als Verbraucher steht Ihnen ab Vertragsschluss eine 14-tägige Widerrufsfrist zu. Innerhalb dieser Frist können Sie mit dem - ebenfalls neu eingeführten „Musterwiderrufsformular" - den Vertrag widerrufen.

Technisch ist die Realisierung eines neuen Netzanschlusses vereinzelt in weniger als 14 Tagen - also vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist - möglich. Sollten Sie in einem solchen Fall wünschen, dass die Stadtwerke Oldenburg i. H. GmbH bereits vor Ablauf dieser Frist mit der Erstellung Ihres Netzanschlusses beginnen, müssen Sie dies explizit in der Widerrufsbelehrung ausdrücken (Ankreuzoption).

Sollten Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne in unserem Kundenzentrum oder auch telefonisch unter 04361 / 659 00 - 0.

Technische Mindestanforderungen und Anschlussbedingungen

Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH (SWO) ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen sowie zu veröffentlichen.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber gem. § 18 Abs. 1 EnWG jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme bzw. Einspeisung von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen.

Darüber hinaus ist die SWO nach Maßgabe von § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.

Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV sind nachfolgend aufgeführt. Diese entsprechen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen und den technischen Richtlinien des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW).

Die technischen Anschlussbedingungen und die technischen Mindestanforderungen der SWO bestehen aus den folgenden Normen, Vorschriften und Regeln in der jeweiligen gültigen Fassung:

 

Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

 

Neuregelung § 14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Die Bundesnetzagentur hat am 27.11.2023 neue Regelungen festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden sollen. Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen (Summen-)Anschlussleistung über 4,2 kW :

  • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
  • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung hat der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber zwischen 2 Arten der Ansteuerung zu wählen (späterer Wechsel möglich):

  • Direktansteuerung
    • In diesem Fall erfolgt eine konkrete und direkte Leistungsvorgabe (minimal 4,2 kW, ggf. 0 kW) für jede einzelne Verbrauchseinrichtung
  • Steuerung mittels Energiemanagementsystem
    • Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, gleichzeitig hinter einem Netzanschluss erzeugter Energie oder aus einem Speicher entnommener Energie, bietet sich der Einsatz eines Energie-Management-Systems zur anlageninternen Koordination der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und der dort ggf. erzeugten Energiemengen an

Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein, die SteuVE auf den vom Netzbetreiber vorgegebenen Wert zu reduzieren, steht es dem Anlagenbetreiber frei, anstelle einer Installation einer hochwertigen technischen Ausstattung die Anlage stattdessen nur grob zu steuern und die Leistung auf 0 kW zu reduzieren.

Um den Leistungsbezug zu senken bzw. auf 0 kW zu reduzieren, stehen in unserem Netzgebiet 2 Varianten zur Auswahl:

  • Steuerung mittels FNN-Steuerbox (aktuell noch nicht verfügbar, Betreiber muss Vorbereitung dafür trotzdem treffen)
  • Indirekte Steuerung durch Leistungsschütz mit Verbindung zu Steuerbox (Reduzierung auf 0 kW)

Zur Umsetzung der Steuersignale ist eine Netzwerk-/Steuerleitung von der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Stromzählerplatz vorzusehen.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf den Seiten des Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH): Umsetzung des § 14a EnWG (zveh.de)

In der nachfolgenden FAQ-Sammlung haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengefasst:

FAQ Sammlung §14a steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Zur Befolgung der Festlegung sind alle Netzbetreiber und Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung verpflichtet. Die Inhalte der Festlegung und die Umsetzung der netzorientierten Steuerung werden durch den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung verbindlich.  Hierzu wird die Stadtwerke Eutin GmbH den Vertragsschluss konkludent durch Anfrage und Gewährung des für die steuerbare Verbrauchseinrichtung geltenden verminderten Netzentgeltes herbeiführen. Das verminderte Netzentgelt wird nur gewährt, wenn der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung unsere nachfolgenden "Allgemeine Bedingungen über netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen (AGB steuerbare Verbrauchseinrichtungen)" akzeptiert:

AGB steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Anlage 1 AGB Datenblatt steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Anlage 2 AGB Datenschutz steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Des Weiteren gilt die folgende Erweiterung der Ergänzenden Bedingungen Strom ab 01.01.2024:

Ergänzende Bedingungen zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtung in Niederspannung gem. § 14a EnWG - gültig ab 01.01.2024

 

Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

  • VDE-AR-N 4110 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittel-spannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)

Die Dokumente können auf den Internetseiten der entsprechenden Verbände eingesehen werden:

VDE/FNN:  www.vde.com/de/fnn/themen/tar/

BDEW:       www.bdew.de

 

Ansprechpartner

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner wenden:

Herr Jens Ohrtmann
Tel.:  04361 / 659 00 - 32
Fax:  04361 / 659 00 - 98
E-Mail:   johrtmann@swo-holstein.de