Netzanschluss
Netzanschluss
Anmeldung Netzanschluss
Sie benötigen einen Stromanschluss auf Ihrem Grundstück oder möchten Veränderungen an einem vorhandenen Stromanschluss vornehmen lassen?
Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH unterstützt Sie gerne bei allen Angelegenheiten rund um Ihren Netzanschluss (auch Hausanschluss genannt).
Für die Anmeldung eines neuen Netzanschlusses sind folgende Schritte nötig:
- Anmeldung Netzanschluss
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Elektroinstallateur bzw. eingetragenen Fachbetrieb in Verbindung. Dieser füllt mit Ihnen zusammen die Anmeldung zum Netzanschluss aus und übermittelt dieses an uns. Gerne können Sie der Anmeldung auch schon einen Lageplan und eine Grundrisszeichnung des geplanten Gebäudes beilegen.
- Angebot und Netzanschlussvertrag
Wir prüfen die Verfügbarkeit des Anschlusses am gewünschten Ort und lassen Ihnen ein Angebot, sowie den zur Auftragsvergabe benötigten Netzanschlussvertrag zukommen. Die Kosten des Anschlusses ergeben sich aus unserem Preisblatt, sowie den ergänzenden Bedingungen.
- Angebotsannahme
Mit der Rücksendung des unterschriebenen Netzanschlussvertrags, sowie der Widerrufsbelehrung und ggf. Zustimmung des Grundstückseigentümers nehmen Sie das Angebot an. Falls Sie den Lageplan und den Grundriss Ihres Gebäudes noch nicht an uns übermittelt haben, legen Sie diese bitte den Unterlagen bei.
- Terminvereinbarung
Wir stimmen im Austausch mit Ihnen, Ihrem Elektroinstallateur, sowie dem von uns beauftragten Tiefbauunternehmen einen Termin zur Herstellung des Netzanschlusses ab.
- Fertigstellung und Zählereinbau
Nach Fertigstellung der Arbeiten bekommen Sie von uns eine Rechnung über die geleisteten Arbeiten. Wenn diese beglichen ist, vereinbaren wir mit Ihrem Elektroinstallateur einen Termin zur Zählersetzung und Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
Baustrom und zeitlich befristete Anschlüsse
Die Anmeldung eines Baustromanschlusses oder zeitlich befristeten Anschlusses für Wochenmärkte, Jahrmärkte etc. läuft ähnlich wie die Anmeldung eines normalen Netzanschlusses.
Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrem Elektroinstallateur bzw. eingetragenen Fachbetrieb in Verbindung. Dieser meldet den Anschluss bei uns an und stellt Ihnen ggf. den Baustromverteiler zur Verfügung.
Sind die Wege vom nächstmöglichen Anschlusspunkt zu Ihrem Baugrundstück zu weit, können wir Ihnen einen sogenannten „vorgezogenen Hausanschluss“ anbieten. Dieser ermöglicht es Ihnen, den Baustromverteiler direkt am gewünschten Ort auf Ihrem Grundstück anschließen zu können.
Die Kosten dieses Anschlusses finden Sie in unserm Preisblatt bzw. den ergänzenden Bedingungen.
Netzebene
Sie benötigen einen besonders leistungsfähigen Netzanschluss für Gewerbebetriebe, E-Mobilität oder eine große Einspeiseanlage?
Bitte beachten Sie hierzu unsere Richtlinien für die Zuordnung von Neu- und Bestandsanschlüssen in die jeweilige Netzebene (Niederspannung/Mittelspannung):
Wärmepumpen und elektrische Heizungen
Sie möchten eine Wärmepumpe oder eine andere elektrisch betriebene Heizung betreiben?
Dann sind gewisse technische Vorgaben beim Anschluss nötig, die wir im folgenden Dokument für Sie und Ihren Elektroinstallateur zusammengefasst haben:
Technische Mindestanforderungen und Anschlussbedingungen
Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH (SWO) ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen sowie zu veröffentlichen.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber gem. § 18 Abs. 1 EnWG jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme bzw. Einspeisung von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen.
Darüber hinaus ist die SWO nach Maßgabe von § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.
Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV sind nachfolgend aufgeführt. Diese entsprechen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen und den technischen Richtlinien des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW).
Die technischen Anschlussbedingungen und die technischen Mindestanforderungen der SWO bestehen aus den folgenden Normen, Vorschriften und Regeln in der jeweiligen gültigen Fassung:
Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Technische Anschlussbedingungen – TAB NS Nord 2019
- Beiblatt zur TAB NS Nord 2019
- VDE-AR-N 4100 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Nieder-spannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)
- VDE-AR-N 4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- FNN-Hinweis: Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz (Version 2019)
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- VDE-AR-N 4110 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittel-spannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
Die Dokumente können auf den Internetseiten der entsprechenden Verbände eingesehen werden:
VDE/FNN: www.vde.com/de/fnn/themen/tar/
BDEW: www.bdew.de
Widerruf
Seit dem 13.06.2014 gelten neue Anforderungen zum Widerrufsrecht für Privatkunden. Aus diesem Grund haben wir die Widerrufsbelehrung in unseren Verträgen abgeändert und an die neuen gesetzlichen Bedingungen angepasst. Als Verbraucher steht Ihnen ab Vertragsschluss eine 14-tägige Widerrufsfrist zu. Innerhalb dieser Frist können Sie mit dem - ebenfalls neu eingeführten „Musterwiderrufsformular" - den Vertrag widerrufen.
Technisch ist die Realisierung eines neuen Netzanschlusses vereinzelt in weniger als 14 Tagen - also vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist - möglich. Sollten Sie in einem solchen Fall wünschen, dass die Stadtwerke Oldenburg i. H. GmbH bereits vor Ablauf dieser Frist mit der Erstellung Ihres Netzanschlusses beginnen, müssen Sie dies explizit in der Widerrufsbelehrung ausdrücken (Ankreuzoption).
Sollten Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne in unserem Kundenzentrum oder auch telefonisch unter 04361 / 659 00 - 0.
Ansprechpartner
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner wenden:
Herr Florian Guder
Tel.: 04361 / 659 00 - 31
Fax: 04361 / 659 00 - 98
E-Mail: guder@swo-holstein.de
Herr Mirko Haase
Tel.: 04361 / 659 00 - 34
Fax: 04361 / 659 00 - 98
E-Mail: haase@swo-holstein.de