Bekanntmachungen

Bekanntmachung Erweiterung „Ergänzende Bedingungen Strom"

Erweiterung „Ergänzende Bedingungen Strom":

Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Strom öffentlich bekannt.

Bei den Änderungen handelt es sich um die Erweiterung der Ergänzenden Bedingungen um die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gem. § 14a EnWG.

Die Erweiterung ist nachzulesen auf der Homepage der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH unter https://www.swo-holstein.de/bekanntmachungen.html.

Die Erweiterung der ergänzenden Bedingungen ist hier abrufbar: Netzanschluss - Stadtwerke Oldenburg in Holstein (swo-holstein.de)

Die Anpassung ist zum 1. Januar 2024 wirksam.

 

Bekanntmachung Änderung „Ergänzende Bedingungen Strom"

01.01.2024 - Änderung „Ergänzende Bedingungen Strom": 

Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Strom öffentlich bekannt. Die Änderung ist nachzulesen auf der Homepage der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH unter https://www.swo-holstein.de/bekanntmachungen.html. Die Anpassung wird zum 1. Januar 2024 wirksam. DIe ergänzenden Bedingungen sind hier abrufbar: Netzanschluss - Stadtwerke Oldenburg in Holstein (swo-holstein.de)

 

Bekanntmachung Jahresabschluss

14.12.2023 - Bekanntmachung Jahresabschluss

Bekanntmachung Jahresabschluss 2022 Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH

 

Bekanntmachung Änderung „Ergänzende Bedingungen Strom"

01.01.2023 - Änderung „Ergänzende Bedingungen Strom": Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Strom öffentlich bekannt. Die Änderung betrifft das Preisblatt Ziffer 2.0 „Erhöhung des Baukostenzuschusses (BKZ) Strom Niederspannung“. Die ab dem 01.01.2023 wirksamen Ergänzenden Bedingungen Strom sind hier abrufbar.

Bekanntmachung Jahresabschluss

08.12.2022 - Bekanntmachung Jahresabschluss

Bekanntmachung Jahresabschluss 2021 Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH 

 

Bekanntmachung Jahresabschluss

08.12.2021 - Bekanntmachung Jahresabschluss

Bekanntmachung Jahresabschluss 2020 Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH 

 

Bekanntmachung Jahresabschluss

07.12.2020 - Bekanntmachung Jahresabschluss

Bekanntmachung Jahresabschluss 2019 Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH 

 

Bekanntmachung Jahresabschluss

03.12.2019 - Bekanntmachung Jahresabschluss

Bekanntmachung Jahresabschluss 2018 Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH 

 

Bekanntmachung Jahresabschluss

14.12.2018 - Bekanntmachung Jahresabschluss

Bekanntmachung Jahresabschluss 2017 Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH

 

Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

01.11.2016 - Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Zum 01.11.2016 ändert die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH in ihrem Netzgebiet die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.
Ab diesem Zeitpunkt ist die technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012“, Ausgabe 2016, als technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anzuwenden.
Damit trägt die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und kann auch in Zukunft eine sichere Elektrizitätsversorgung gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Der vollständige Wortlaut der „TAB NS Nord 2012“ steht im Internet unter www.swo-holstein.de als PDF-Dokument zur Verfügung.

 

Bekanntmachung nach § 25 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

11.12.2015 - Wechsel des Netzbetreibers:

Entsprechend § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geben die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH, Mark 1, 23758 Oldenburg in Holstein bekannt, dass die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH ab dem 01.01.2016 für die Stadt Oldenburg in Holstein als Stromnetzbetreiber in die Rechte und Pflichten des bisherigen Netzbetreibers Schleswig-Holstein Netz AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25450 Quickborn eintritt.

 

Bekanntmachung der Stadtwerke Oldenburg i. H. GmbH gemäß § 4 NAV/NDAV

01.11.2015 - Änderung „Technische Anschlussbedingungen Strom":

Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) folgende Änderungen der Technischen Anschlussbedingungen Strom öffentlich bekannt. Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH hat die für ihr Netzgebiet geltenden Technischen Anschlussbedingungen Strom angepasst. Ab 01.01.2016 gilt die TAB NS Nord 2012 als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV für unser Netzgebiet.