Aktuelle Meldungen

Umsatzsteueränderung bei Gas und Wärme zum 1. April 2024

Zum 31. März 2024 endet die von der Bundesregierung beschlossene temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes von 7 % für die Lieferung von Erdgas und Wärme. 

Für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Oldenburg in Holstein heißt das, sie zahlen bis zum 31. März 2024 sieben Prozent Umsatzsteuer auf ihren Verbrauch und ab dem 1. April 2024 wieder 19 Prozent.

Eine Anpassung des Abschlags ist nicht notwendig, denn bei der Ermittlung der Abschläge zur Jahresverbrauchsabrechnung wurde die Änderung des Umsatzsteuersatzes bereits berücksichtigt.

Wird kein Zählerstand übermittelt, wird der Verbrauch rechnerisch ermittelt und unser System führt automatisch eine Abgrenzung zum 31. März 2024 durch. Abgelesene Zählerstände nehmen wir selbstverständlich gerne per E-Mail an info@swo-holstein.de entgegen und hinterlegen diese im System.

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Preisbremsen

Die staatlichen Entlastungen zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme wurden durch die Bundesregierung zum 31.12.2023 beendet. 

Die Bundesregierung hatte im November des letzten Jahres entschieden, dass die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme nicht in die Verlängerung gehen - sie sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Alle Kundinnen und Kunden tragen ab dem 01.01.2024 die vertraglich vereinbarten Arbeitspreise in voller Höhe.

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